In aller Kürze: Nachhaltig ist ein Produkt, wenn es über seinen ganzen Lebensweg möglichst wenig Schaden anrichtet. Ob du das sagen darfst, regeln seit dem 27. September 2026 neue EU-Vorgaben gegen Greenwashing, auch für deine Website. Hier erfährst du, was erlaubt ist und wie du deine Seite prüfst.
1. Woran erkenne ich ein nachhaltiges Produkt?
Wer ein Produkt ehrlich bewerten will, schaut sich den ganzen Weg an.
Lebensweg eines Produkts
Nachhaltigkeit fängt beim Rohstoff an.
- 01RohstoffeWoher kommen sie, was kostet ihre Gewinnung an Wasser, Fläche und Energie?
- 02HerstellungWie stark belastet sie Umwelt und Klima, werden Menschen fair behandelt?
- 03NutzungWie lange hält das Produkt, lässt es sich reparieren?
- 04EndeKann es recycelt oder sauber entsorgt werden?
↺ Im besten Fall wird aus dem Ende wieder ein Rohstoff.
Schwarz oder Weiß gibt es dabei selten. Wer ehrlich bewertet, wägt ab.
2. Warum „nachhaltig sein“ und „nachhaltig sagen“ zwei verschiedene Dinge sind
Viele Unternehmen, mit denen wir arbeiten, machen vieles richtig und laufen jetzt Gefahr, es falsch zu sagen. Seit September 2026 zählt nicht, ob du es ehrlich meinst, sondern ob du es belegen kannst.

„Nachhaltigkeit ist mehr als ein Bericht oder ein Siegel.“
3. Was ist seit dem 27. September 2026 verboten?
Die EU hat mit der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) die Regeln für Umweltaussagen verschärft. In Deutschland gilt sie über eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter anderem nicht mehr erlaubt sind:
- Pauschale Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ ohne Nachweis einer anerkannten, hervorragenden Umweltleistung
- Eigene Siegel, die nicht auf einem unabhängig überwachten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle stammen
- „Klimaneutral“ oder „CO₂-kompensiert“, wenn die Aussage auf dem Ausgleich von Emissionen beruht
- Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030“ ohne öffentlichen, unabhängig überprüften Umsetzungsplan
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind
Pauschal gegen konkret
Was nicht mehr geht, und was stattdessen wirkt.
Ohne Beleg verboten
umweltfreundlich
grün
klimaneutral
Konkret und belegbar
„Unsere T-Shirts bestehen zu 100 % aus Bio-Baumwolle, zertifiziert nach GOTS.“
Was, wie viel, und wer es prüft.
Es gibt keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Abmahnen können Mitbewerber, Verbände und die Industrie- und Handelskammern.
4. Gilt das auch für meine Website?
Ja. Die Regeln gelten für jede Werbung gegenüber Verbrauchern, auch für Aussagen über dein Unternehmen als Ganzes. Der Bundestag hat am 24. September 2026 zwar eine Erleichterung für Altbestände an Waren beschlossen. Für Websites, Social-Media-Beiträge und gedruckte Werbung gilt sie nach Auskunft der IHK Karlsruhe ausdrücklich nicht. Deine Website muss also schon jetzt passen, auch ältere Blogbeiträge und Posts.
5. Wie formuliere ich es richtig?
Die Grundregel: konkret statt pauschal, belegt statt behauptet.
Formulieren
Konkret statt pauschal, belegt statt behauptet.
„Unsere Produkte sind nachhaltig.“
→„Unsere T-Shirts bestehen zu 100 % aus Bio-Baumwolle, zertifiziert nach GOTS.“
„Klimaneutraler Versand“ (über Kompensation)
→„Wir versenden in Kartons aus 100 % Recyclingpapier.“
„Wir sind ein grünes Unternehmen.“
→Konkrete Maßnahmen nennen: Ökostromvertrag, Fahrradflotte, Gemeinwohl-Bericht.
Beim Relaunch unserer eigenen Website haben wir jede Nachhaltigkeitsaussage einzeln geprüft. Wir schreiben zum Beispiel, dass wir uns an den UN-Nachhaltigkeitszielen „orientieren“, nicht dass wir sie „erfüllen“.
6. Welche Siegel zählen noch?
Erlaubt sind unabhängig überwachte Siegel mit transparenten Kriterien oder Siegel einer staatlichen Stelle. Als Nachweis für eine hervorragende Umweltleistung nennt das Gesetz unter anderem das EU Ecolabel, Umweltzeichen nach ISO 14024 wie den Blauen Engel und EMAS.
Anerkannte Zeichen
Unabhängig geprüft statt selbst gestaltet.

EU Ecolabel
Umweltzeichen der EU

Blauer Engel
Umweltzeichen nach ISO 14024

EMAS
Umweltmanagement der EU

Gemeinwohl-Ökonomie
Label nur mit auditierter Gemeinwohl-Bilanz
Logos: jeweilige Zeichengeber. Blauer Engel und EU Ecolabel dürfen nur Lizenznehmer werblich nutzen, hier dienen sie der Information.
Ein selbst gestaltetes Blatt-Logo oder ein Badge aus einem Online-Tool gehört nicht dazu.
7. Checkliste: deine Website in sieben Schritten prüfen
- Alle Aussagen sammeln, auch in Produkttexten und alten Blogbeiträgen.
- Pauschale Begriffe markieren: „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „öko“.
- Siegel prüfen: Wer vergibt es, nach welchen Kriterien, wer überwacht?
- Kompensation suchen: „klimaneutral“ auf Basis von Ausgleichszahlungen umformulieren.
- Teil oder Ganzes? Gilt die Aussage nur für einen Teil, genau das sagen.
- Belege ablegen: Zertifikat, Messung, Rechnung, Bericht.
- Regelmäßig wiederholen, bei jedem neuen Produkt und Text.
8. Fazit
Wer nachhaltig wirtschaftet, hat jetzt einen echten Vorteil, wenn er es richtig erzählt. Nimm dir eine Stunde für die Checkliste. Lieber jetzt als nach der ersten Abmahnung.
„Nachhaltigkeit braucht klare Sprache. Denn nur was verständlich ist, wird auch ernst genommen.“
Gudrun Beckh, nk31
Lass deine Website von Experten prüfen
Im Experten-Check schauen wir uns deine Website auch unter dem Blickwinkel Nachhaltigkeit an, und dafür holen wir die passenden Leute an den Tisch: Gudrun Beckh für die Nachhaltigkeitskommunikation, Martina Bonertz als Gemeinwohl-Beraterin und Benno Schmidtler für alles rund um die Website. Du erfährst, welche Aussagen problematisch sind und wie du sie besser formulierst.
Hinweis: Dieser Artikel gibt unsere Einschätzung als Web-Agentur wieder und ist keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder deine IHK.

Über den Autor: Benno Schmidtler hat memedia gegründet und baut seit über 30 Jahren Websites. Er führt jedes Projekt persönlich, von der Strategie bis zur Betreuung.
Quellen
- Umweltpakt Bayern: EmpCo-Richtlinie (öffnet neues Fenster)
- Ecovis: EmpCo-Richtlinie 2026, neue UWG-Regeln für Umweltaussagen (öffnet neues Fenster)
- IHK Karlsruhe: Umweltaussagen, Vorgaben des UWG kurzfristig geändert (öffnet neues Fenster)
- Packaging Europe: Green Claims Directive gestoppt (öffnet neues Fenster)
- Vereinte Nationen: Ziele für nachhaltige Entwicklung (öffnet neues Fenster)
- nk31: Nachhaltigkeit kommunizieren (öffnet neues Fenster)




